Ein Leistungsrichter-Anwärter-Seminar ist gemäß Richterordnung des ÖJGV von allen Leistungsrichter- Anwärtern verpflichtend während der ersten beiden Ausbildungsjahre zu absolvieren. Wird das
Seminar nicht während der ersten beiden Ausbildungsjahre absolviert, erfolgt die automatische Streichung von der Richterliste.
Dieser Seminartyp wird aufgrund unterschiedlicher Seminarinhalte nicht als Weiterbildungsseminar für Leistungsrichter anerkannt.